Zero – fare public rail transport services in German language

  • Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes bzw. Personen mit Dauerwohnsitz in einem EU-Mitgliedsland:
    • Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Irland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Deutschland, Polen, Portugal, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königsreich, Schweden, Italien
    • Schüler und Studenten, Pensionisten bis 62 Jahren
  • Kinder unter 15 Jahren bzw. Personen über 62 Jahren – ohne Beschränkung durch Staatsbürgerschaft oder Dauerwohnsitz in einem EU-Mitgliedsland
  • Registrierung an den Kassenschaltern der ZSSK
  • Nach der Registrierung bekommen die Kunden einen Ausweis für unentgeltliche Beförderung
  • Fahrkarten für unentgeltliche Beförderung sind an konkreten Fahrgast gebunden (unübertragbar)
  • Fahrgäste mit den Fahrkarten für Os- und REX-Züge können mit allen Zügen der Kategorie Os- und REX auf den auf der Fahrkarte angeführten Strecken fahren
  • Fahrkarten für unentgeltliche Beförderung sind in den Zügen der Kategorie R, RR, Ex, EN, EC und SC zuggebunden (Fahrgäste dürfen ausschliesslich mit dem auf der Fahrkarte angeführten Zug fahren)
  • Bei Reisen mit den SC- und EC-Zügen ist ein Zuschlag von 1 € (EC-Züge) bzw. eine obligatorische Reservierungsgebühr von 5 € (SC-Züge) zu entrichten
  • Unentgeltliche Beförderung ist in den IC- und Railjet xpress Zügen nicht zugelassen
  • Kinder unter 15 Jahren
    • Kinder unter 6 Jahren – benötigen weder einen Ausweis  noch eine Fahrkarte für unentgeltliche Beförderung
    • Kinder von 6 bis 15 Jahren – Reisepass des Kindes + ein Lichtbild
  • Schüler und Studenten
    • Anspruch haben Schüler/Studenten eines Tagesstudiums bis 26 Jahren, deren Studium äquivalent dem Studium auf den slowakischen Schulen und Universitäten ist
    • Schüler und Studenten werden aufgefordert, eine Bestätigung über den Schulbesuch für das aktuelle Schul- bzw. akademisches Jahr sowie ihre amtliche Übersetzung in Slowakisch (ausser Dokumente in Tschechisch), Identitätsausweis oder Reisepass oder Führerschein
      + ein Lichtbild vorlegen
  • Pensionisten bis 62 Jahren (gilt nicht für Militärdienstpensionisten)
    • Die Pensionisten werden aufgefordert, eine Bestätigung über das Einkommen von einer Sozialversicherung (nicht älter als 30 Tage) sowie ihre amtliche Übersetzung in Slowakisch, Identitätsausweis oder Reisepass oder Führerschein + ein Lichtbild vorlegen
  • Senioren ab 62 Jahren
    • Bei den Senioren reicht es einen Identitätsausweis oder Reisepass oder Führerschein + ein Lichtbild vorzulegen

Bei Reisen in der Hohen Tatra (Streckenabschnitte Štrba – Štrbské Pleso, Poprad-Tatry – Štrbské Pleso und Starý Smokovec – Tatranská Lomnica) bzw. auf Strecken Žilina – Rajec, Zohor – Záhorská Ves und Kúty – Skalica na Sklovensku ist eine Fahrkarte für unentgeltliche Beförderung nicht erforderlich (es reicht auf Verlangen einen Ausweis für unentgeltliche Beförderung vorzuweisen. Bitte legen Sie ein Lichtbild vor, dass aktuell, unbenutzt und professionell (scharf und hell genug) ist. Die Person soll von vorne abgebildet sein, ohne Kopfbedeckung oder Hintergrund. Die geforderte Bildgrösse: 2×3 cm Bitte, beachten Sie, dass die Fahrkarten zum Nulltariff nur zwischen die Stationen in der Slowakei gültig sind. Die Fahrkarten zum Nulltariff aus letzte Bahnhof in der Slowakei bis zum Staatsgrenze sind nicht verfügbar. Kinder unter 6 Jahre reisen kostenlos ohne Einschränkungen.

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